Statuten

1. Name, Rechtsnatur und Sitz
Der Verein Calle Aguiar ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Sein Sitz befindet sich in Zürich.

2. Zweck
Der Verein bezweckt, das Sanierungsprojekt Calle Aguiar, La Habana Vieja, Kuba und vergleichbare Projekte zu unterstützen.

Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

3. Mittel
Den Zweck, Unterstützung zu leisten, will der Verein insbesondere durch folgende Mittel erreichen:

  • Informationsvermittlung über das Projekt in der Schweiz
  • Sammlung von Geldern und Naturalleistungen
  • Ansprechen weiterer Förderkreise

4. Mitgliedschaft

4.1 Formen
Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen.

4.2 Beitritt / Aufnahme
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand aufgrund einer Beitrittserklärung.

4.3 Austritt
Die Mitgliedschaft ist jährlich kündbar. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich bis Ende Oktober mitgeteilt werden.

4.4 Auschluss
Ein Mitglied, das gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstösst, kann durch den Vorstand ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

5. Finanzen
Der Mitgliederbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Minimalbeitrag pro Jahr beträgt Fr. 50.-, höhere Beiträge sind willkommen.
Der Verein finanziert sich im übrigen auch durch Spenden und einmalige Zuwendungen, auch in Form von Naturalien und Dienstleistungen.
Die gesamten Zuwendungen und Mitgliederbeiträge des Vereins kommen ausschliesslich dem Sanierungsprojekt Calle Aguiar, La Habana Vieja, Kuba und vergleichbaren Projekten zugute. Sie werden nicht für administrative Zwecke des Vereins verwendet.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

6. Organe
Die Organe des Vereins sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Geschäftsstelle
  • Kontrollstelle

7. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie genehmigt den Jahresbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung, wählt den Vorstand und die Kontrollstelle und kann Beschlüsse über die Tätigkeit des Vereins fassen.
Die Verhandlungsgegenstände sind in der Einladung bekannt zu geben. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.

8. Vorstand
Der Vorstand besteht aus maximal 5 Personen, die je von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand konstituiert sich selbst; er wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten/ eine Präsidentin und regelt die Zeichnungsberechtigung. Er führt die Geschäfte des Vereins, bestimmt und überwacht die Geschäftsstelle und vertritt die Vereinigung nach aussen.

9. Geschäftsstelle
Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle. Diese wird ehrenamtlich von einer geschäftsführenden Person geleitet. Sie wird vom Vorstand gewählt.

10. Revisionsstelle
Die Revisionsstelle wird von der Vereinsversammlung gewählt. Ihre Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Sie prüft die Rechnung und erstattet der Mitgliederversammlung einen Revisionsbericht.

11. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei einer Auflösung gehen die verbleibenden Mittel an das Sanierungsprojekt Calle Aguiar. Sollte dieses zum dannzumaligen Zeitpunkt nicht mehr bestehen, an ein vergleichbares Projekt in La Habana Vieja, Kuba.
Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der Gründungsversammlung vom 19. September 2004 genehmigt und treten sofort in Kraft.